Pflegegrad & Begutachtung

Mit dem DZP – Deutsches Zentrum für Pflege – haben Sie einen Partner, der Sie von Anfang an begleitet: von der Antragstellung bis zur gerichtsfesten Begutachtung.

Ein Pflegegrad entscheidet über Geld, Hilfen und Entlastung – aber der Weg dorthin ist oft voller Hürden.
Viele Familien sind unsicher: Wie stellt man den Antrag? Worauf achtet der MD (Medizinischer Dienst)? Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt? Und welche Rolle spielen Gutachten oder ein Widerspruch?

Pflegegrad beantragen

Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn im Alltag dauerhaft Hilfe nötig ist – sei es beim Anziehen, bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Mobilität oder bei der Medikamenteneinnahme.

Typische Situationen für einen Antrag:

  • nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt,
  • bei zunehmender Vergesslichkeit oder Demenz,
  • wenn Angehörige an ihre Grenzen kommen,
  • wenn Hilfen im Alltag nicht mehr ausreichen.

Wir unterstützen Sie dabei, den Antrag korrekt und vollständig zu stellen, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen.

MD-Begutachtung – worauf es ankommt

Nach dem Antrag besucht der Medizinische Dienst (MD) die pflegebedürftige Person und prüft die Selbstständigkeit im Alltag. Dieser Termin entscheidet über den Pflegegrad.

Unsere Pflegefachkräfte und Pflegesachverständigen bereiten Sie darauf vor:

  • Wir erklären den Ablauf und die Bewertungsmaßstä
  • Wir zeigen, wie Sie den Alltag realistisch darstellen, ohne etwas zu beschö
  • Wir begleiten Sie, wenn gewünscht, während des Termins.

So wird Ihr Hilfebedarf nachvollziehbar und fair eingeschätzt.

Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Viele Anträge werden zunächst abgelehnt oder nur mit einem zu niedrigen Pflegegrad bewilligt. Das ist kein Einzelfall – aber Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen.

Wir helfen Ihnen dabei:

  • Prüfung des Gutachtens auf Fehler oder Lücken
  • Formulierung des Widerspruchs
  • ergänzende Stellungnahmen und Unterlagen
  • Begleitung bei einem erneuten Termin

So erhöhen sich Ihre Chancen deutlich, die Leistungen zu bekommen, die Ihnen zustehen.

Pflegegutachten durch unsere Sachverständigen

In strittigen Fällen kann ein unabhängiges Pflegegutachten entscheidend sein – zum Beispiel im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht.

Unsere Pflegesachverständigen erstellen Gutachten, die den tatsächlichen Pflegebedarf fachlich fundiert dokumentieren und auch juristisch verwertbar sind.

Typische Einsatzfelder:

  • Verfahren vor Sozialgerichten
  • Widersprüche gegen MD-Entscheidungen
  • Klärung komplexer Fälle (z. B. Demenz, neurologische Erkrankungen, Kombinationen mehrerer Einschränkungen)

Damit haben Sie eine starke Grundlage, wenn es wirklich darauf ankommt.

Ihr Vorteil mit dem DZP

Mehr Sicherheit

Sie wissen, was auf Sie zukommt und sind vorbereitet.

Faire Chancen

Ihr tatsächlicher Bedarf wird sichtbar gemacht.

Starke Partner

Pflegefachkräfte und Sachverständige stehen an Ihrer Seite.

Umfassender Blick

Pflegegrad und GdB werden zusammen gedacht.

Nächster Schritt: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir prüfen Ihre Situation und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Grad der Behinderung (GdB)

Neben dem Pflegegrad gibt es den Grad der Behinderung (GdB). Er ist besonders wichtig, weil er weitere Rechte eröffnet: Steuererleichterungen, Nachteilsausgleiche, Sonderkündigungsschutz oder zusätzliche Leistungen.

Wir begleiten Sie auch hier bei:

  • Antragstellung auf GdB,
  • medizinischer Dokumentation und Unterlagen,
  • Widerspruch bei zu niedriger Einstufung.

FAQ

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Was passiert bei einer MD-Begutachtung?

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Kann ich gegen einen zu niedrigen Pflegegrad vorgehen?

Was ist ein Pflegegutachten?

Wann brauche ich ein Pflegegutachten?

Was kostet ein Pflegegutachten?

DZP Deutsches Zentrum für Pflege GmbH

Opitzstraße 12
40470 Düsseldorf

Altenbrucher Damm 15
47249 Duisburg

Wittener Straße 87
44789 Bochum

Tel.: 0203 93051-207