Pflegegeld sichern – mit Beratung, die wirklich hilft.

Mit dem DZP wird diese Pflichtberatung zur Chance: Sie erhalten nicht nur den geforderten Nachweis, sondern eine Beratung, die Ihre Pflege zuhause spürbar stabilisiert.

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegeld erhalten, sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Pflicht klingt bürokratisch, ist aber wichtig: Nur so bleibt das Pflegegeld erhalten. Wer Termine versäumt, riskiert Kürzungen oder sogar die komplette Streichung.

Wer muss an der Beratung teilnehmen?

  • Pflegegrad 2 und 3 → Beratung alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5 → Beratung alle 3 Monate

Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse – für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

Ablauf der Beratung – Schritt für Schritt. Unsere Beratungsgespräche folgen einem klaren und für Sie unkomplizierten Ablauf:

1. Terminvereinbarung

◦ telefonisch oder online
◦ flexible Zeiten, auch abends möglich

2. Gespräch

◦ persönliche Beratung durch qualifizierte Pflegefachkräfte
◦ strukturierter Gesprächsleitfaden, damit kein Thema vergessen wird

3. Erfassung der Situation

◦ welche Hilfen im Alltag nötig sind
◦ wie pflegende Angehörige entlastet werden können
◦ ob zusätzliche Leistungen sinnvoll wären

4. Empfehlungen & Hinweise

◦ praktische Tipps für den Pflegealltag
◦ Hinweise auf Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Hilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen

5. Nachweis an die Pflegekasse

◦ wir übermitteln automatisch die erforderliche Bestätigung
◦ auf Wunsch mit ergänzenden Hinweisen bei Auffälligkeiten

So sind Sie rechtlich abgesichert und gleichzeitig fachlich gestärkt.

Mehr als eine Formalität

Viele Angehörige erleben die Pflichtberatung als reine Kontrolle. Doch mit dem DZP ist sie genau das Gegenteil: eine echte Hilfe. Unsere Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit, hören zu und geben konkrete Tipps.

Typische Themen in den Gesprächen sind zum Beispiel:

  • Wie lassen sich pflegende Angehörige entlasten?
  • Welche Hilfsmittel können den Alltag erleichtern?
  • Wann ist eine Anpassung des Pflegegrades sinnvoll?
  • Welche Zuschüsse stehen zusätzlich zur Verfügung?

Ihr Nutzen im Überblick

  • Pflegegeld gesichert – kein Risiko von Kürzungen
  • Alltag erleichtert – konkrete Tipps und Lösungen
  • Mehr Leistungen nutzen – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel
  • Entlastung für Angehörige – Sie sind nicht allein
  • Rechtssicherheit – fristgerechte, dokumentierte Beratung

Wer berät Sie?

Unsere Beratungen werden von erfahrenen Pflegefachkräften und Pflegesachverständigen durchgeführt. Sie kennen die gesetzlichen Vorgaben, aber auch die praktischen Hürden des Pflegealltags. Diese Kombination sorgt dafür, dass Sie Beratung auf Augenhöhe erhalten – verständlich, empathisch und fachlich korrekt.

So einfach erreichen Sie uns

Sie müssen sich nicht um Bürokratie kümmern – wir übernehmen die gesamte Abwicklung. Sie vereinbaren nur einen Termin, alles Weitere läuft automatisch:

  • Der Nachweis geht direkt an Ihre Pflegekasse.
  • Sie erhalten auf Wunsch eine kurze Rückmeldung zum Gespräch.
  • Bei Auffälligkeiten oder weiterem Bedarf informieren wir Sie proaktiv.

Warum das DZP

Es gibt viele Anbieter für § 37.3-Beratung. Doch oft bleiben die Gespräche oberflächlich, und Angehörige fühlen sich danach nicht besser informiert als zuvor.

Beim DZP gilt:

  • Keine Alibi-Beratung, sondern konkrete Unterstützung.
  • Erfahrung aus hunderten Gesprächen – digital, telefonisch, vor Ort.
  • Verlässlichkeit – feste Ansprechpartner, fristgerechte Nachweise, klare Abläufe.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Schnell, unkompliziert und mit echtem Mehrwert.

FAQ

Ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI - der Beratungseinsatz - Pflicht?

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bzw. der Beratungseinsatz und wie wird dieser durchgeführt?

Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Was passiert, wenn die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI nicht fristgerecht durchgeführt wurde?

Wie lange dauert der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Wie oft muss der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 durchgeführt werden?

Wird mein Pflegegrad beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI überprüft?

DZP Deutsches Zentrum für Pflege GmbH

Opitzstraße 12
40470 Düsseldorf

Altenbrucher Damm 15
47249 Duisburg

Wittener Straße 87
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Tel.: 0203 93051-207