Pflichtberatung muss nicht Pflichtübung sein. Sie kann ein Steuerungsinstrument sein – wenn man sie richtig nutzt.

Verpflichtung erfüllen – Versorgung steuern – Kosten senken

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig an einer Beratung nach § 37.3 SGB XI teilzunehmen. Für Pflegekassen bedeutet das: Fristen einhalten, Partner koordinieren, Nachweise prüfen – bei unklarer Qualität und kaum steuerbarer Wirkung.

Wir machen daraus ein Instrument der Versorgungssteuerung.

Das DZP übernimmt die komplette Durchführung – fristgerecht, digital, unabhängig – und sorgt dafür, dass Beratung nicht bloß erfüllt, sondern wirksam wird: für Versicherte und Kasse.

Ihre Vorteile auf einen Blick

DZP-Leistung Ihr Nutzen
Vollständige Durchführung der Pflichtberatung Operative Entlastung – ohne eigenen Personalaufwand
Qualifiziert & unabhängig Keine Interessenkonflikte, einheitliche Standards
Fokus auf Pflegegeldstabilität Weniger Höherstufungen, geringere Sachleistungsquote
Klare Gesprächsführung & standardisierte Nachweise Revisionssicherheit und Kontrolle
Früherkennung von Risiken Steuerung vor stationären Eskalationen
Digitales Termin- und Berichtswesen Schnittstellenarm und datenschutzkonform

Unser Vorgehen – transparent & skalierbar

Die Beratung folgt einem festgelegten, IT-gestützten Prozess:

  1. Kontaktaufnahme durch den Versicherten
    – per QR-Code, Link, Hotline oder Empfehlung durch Ihre Kasse
  2. Terminvergabe
    – persönlich, mit Erinnerungsfunktion und KI-Unterstützung
  3. Beratung
    – durch examinierte Fachkräfte
  4. Dokumentation & Nachweis
    – standardisiert, elektronisch, auf Wunsch mit ergänzender Risikobewertung
  5. Rückmeldung an die Kasse
    – über Mail, SFTP oder Hybridpost – gemäß Ihrer Schnittstellenlogik
  6. Monatsreporting
    – Rücklaufquoten, Auffälligkeiten, Terminstatistiken

Stabilität statt Automatismus

Pflegeberatung ist für uns kein Weg zur Leistungsausweitung, sondern ein Mittel zur gezielten Fallsteuerung. Wir stabilisieren, wo möglich – durch Schulungsempfehlungen, Hinweise auf Hilfsmittel oder organisatorische Maßnahmen.

So bleiben Versicherte im Pflegegeldbezug, vermeiden unnötige ambulante Leistungen und wechseln später – oder gar nicht – in die stationäre Versorgung.

Beratung heißt steuern. Nicht: steigern.

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DZP Deutsches Zentrum für Pflege GmbH

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Tel.: 0203 93051-207