Pflege ist kompliziert – wir machen es einfacher.

Unser Ziel: Sie sollen die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen – ohne Stress, Unsicherheit oder bürokratische Stolperfallen.

Der plötzliche Eintritt eines Pflegefalls wirft das ganze Leben durcheinander.
Nichts ist vorbereitet, Formulare stapeln sich, Termine müssen eingehalten werden – und gleichzeitig soll der Alltag irgendwie weiterlaufen. Viele Angehörige fühlen sich in dieser Situation überfordert, müde und allein gelassen.

Schlaflose Nächte, finanzielle Sorgen, Angst vor Fehlern – all das ist normal. Niemand weiß sofort, was zu tun ist.
Und genau hier kommt das DZP – Deutsche Zentrum für Pflege ins Spiel: Wir geben Orientierung, Struktur und Sicherheit, wenn Pflege plötzlich Realität wird.

Ob es um die Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades, die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die Organisation von Verhinderungspflege oder Hilfsmitteln oder um ein Pflegegutachten für Widerspruch oder Gericht geht – Sie erhalten bei uns verlässliche Unterstützung aus einer Hand.

Wir kennen die Belastung, wir kennen die Abläufe, und wir wissen, wie man in diesem System wirklich vorankommt.
Melden Sie sich. Sie müssen das nicht allein schaffen.

Themenüberblick

Pflegegrad & Gutachten

Vom Antrag bis zum Widerspruch: Wir begleiten Sie bei Pflegegradverfahren, bereiten Sie auf MD-Termine vor und erstellen auf Wunsch unabhängige Pflegegutachten – auch für gerichtliche Verfahren.

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die verpflichtenden Beratungen sind keine Formalität. Sie erhalten Termine, die wirklich helfen – fristgerecht, verständlich und mit Blick auf Ihre häusliche Situation.

Leistungen & Unterstützung

Von Verhinderungspflege über Hilfsmittel bis zu Wohnumfeldverbesserungen: Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen – und wie Sie sie unkompliziert nutzen können.

Über uns & Kontakt

Pflegefachkräfte, Sachverständige und Berater arbeiten im DZP Hand in Hand. Lernen Sie uns kennen und nehmen Sie direkt Kontakt auf.

Pflegegrad & Gutachten

Den richtigen Pflegegrad zu bekommen, ist kein Zufall – sondern eine Frage der Vorbereitung.
Viele Familien machen die Erfahrung: Ein Pflegegrad wird beantragt, ein Gutachter kommt – und am Ende gibt es eine Entscheidung, die nicht zu den tatsächlichen Belastungen passt. Oft werden Bedarfe unterschätzt, wichtige Aspekte nicht angesprochen oder Dokumente fehlen. Das führt dazu, dass Leistungen gekürzt oder gar nicht bewilligt werden.
Genau hier setzt das DZP an: Sie erhalten klare Unterstützung von Anfang an, damit Ihr Pflegegradverfahren fair, realistisch und erfolgreich verläuft.

Pflegegrad beantragen & optimieren

Ein Pflegegrad kann in vielen Lebenssituationen beantragt werden – nach einem Krankenhausaufenthalt, bei zunehmender Hilfsbedürftigkeit oder weil die Pflege zu Hause immer schwieriger wird.

Wir begleiten Sie von Beginn an:

  • Welche Unterlagen sind nötig?
  • Wie schildern Sie den Alltag realistisch?
  • Worauf achtet der Gutachter besonders?

So vermeiden Sie, dass Ansprüche verloren gehen.

Ihr Vorteil: Sie erhalten von Anfang an die Leistungen, die Ihnen zustehen – und nicht erst nach einem langen Widerspruchsverfahren.

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MD-Begutachtung & Coaching

Die Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Viele Angehörige fühlen sich bei diesem Termin unsicher.

Unsere Pflegefachkräfte bereiten Sie gezielt vor:

  • Wir erklären den Ablauf Schritt für Schritt.
  • Wir zeigen, welche Fragen gestellt werden und wie Sie realistisch antworten.
  • Wir geben Tipps, wie Sie Hilfebedarf nicht „schönreden“, sondern sachlich darstellen.

Wenn gewünscht, begleiten wir Sie beim Termin.

Pflegegutachten & Sachverständigengutachten

Manchmal reicht eine normale Beratung nicht aus. Wenn ein Pflegegrad abgelehnt wurde oder Sie im Streit mit Kasse oder Behörde stehen, brauchen Sie ein unabhängiges Gutachten.

Unsere Sachverständigen erstellt ein fachlich fundiertes Pflegegutachten, das Sie im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren verwenden können. Es berücksichtigt den tatsächlichen Hilfebedarf, dokumentiert nachvollziehbar und kann so entscheidend für den Erfolg sein.

Einsatzmöglichkeiten:

  • Unterstützung im Widerspruchsverfahren
  • Gerichtliches Verfahren um Pflegegrad oder Leistungen
  • Klärung strittiger Bedarfe (z. B. bei Demenz, eingeschränkter Alltagskompetenz)

Grad der Behinderung (GdB)

Neben dem Pflegegrad kann auch der Grad der Behinderung (GdB) beantragt werden. Dieser eröffnet weitere Rechte, etwa Steuererleichterungen, Nachteilsausgleiche oder Zusatzleistungen.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Antragstellung auf GdB
  • Widerspruch bei zu niedriger Einstufung
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen

Ihr Nutzen im Überblick

Schneller zum passenden Pflegegrad

Durch strukturierte Vorbereitung und Begleitung.

Mehr Sicherheit beim Gutachtertermin

Mit gezieltem Coaching.

Unabhängige Gutachten

Einsetzbar in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Zusatznutzen durch GdB-Verfahren

Weitere finanzielle und organisatorische Vorteile.

Nächster Schritt: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir prüfen Ihre Situation und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die verpflichtende Beratung – eine Pflicht mit Nutzen.

Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Viele Angehörige empfinden diese Termine als reine Formalität – doch in Wahrheit können sie entscheidend sein: für die Sicherung des Pflegegeldes, für die Stabilität der Versorgung und für die Entlastung im Alltag.

Mit dem DZP wird die Pflichtberatung zum Gewinn: verständlich, zuverlässig und mit echtem Mehrwert für Sie und Ihre Familie.

Wer muss an den Beratungen teilnehmen?

  • Pflegegrad 2 und 3 → alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5 → alle 3 Monate

Versäumen Sie die Termine, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Deshalb ist es wichtig, diese Gespräche fristgerecht und ordnungsgemäß zu führen.

Wie läuft eine Beratung ab?

Unsere Beratungen sind keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung. Sie laufen in klaren Schritten ab:

  1. Terminvereinbarung – unkompliziert telefonisch oder online
  2. Gespräch – per Video oder vor Ort
  3. Erfassung der Situation – Pflegealltag, Belastungen, Bedarf
  4. Empfehlungen – praktische Tipps, Hilfen, ggf. Hinweise auf weitere Leistungen
  5. Nachweis – wir übermitteln automatisch den erforderlichen Nachweis an Ihre Pflegekasse

So sind Sie auf der sicheren Seite und sparen sich Bürokratie und Stress.

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Ihr Vorteil durch DZP-Beratung

  • Pflegegeld gesichert – kein Risiko von Kürzungen
  • Verständliche Sprache – keine Fachbegriffe, klare Empfehlungen
  • Alltagshilfen inklusive – Tipps zu Entlastungsleistungen, Hilfsmitteln und Zuschüssen
  • Komfortabel – Beratung auch per Video möglich
  • Dokumentiert & fristgerecht – Nachweis geht direkt an Ihre Pflegekasse

Häufige Themen im Beratungsgespräch

  • Wie entlaste ich mich als pflegende Angehörige?
  • Welche Hilfsmittel oder Wohnanpassungen kann ich beantragen?
  • Was tun, wenn sich der Zustand verschlechtert?
  • Wie nutze ich den Entlastungsbetrag richtig?

Unsere Fachkräfte gehen individuell auf Ihre Fragen ein – und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie noch in Anspruch nehmen können.

Unser Anspruch: Hilfe statt Kontrolle

Viele Angehörige fürchten die Beratungen als „Überprüfung“. Doch mit dem DZP erleben Sie das Gegenteil: eine Beratung auf Augenhöhe, die Ihnen Sicherheit gibt und Ihre Eigenpflege stärkt.

So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine echte Unterstützung.

Vereinbaren Sie gleich Ihren Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI – unkompliziert und fristgerecht.

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Leistungen & Unterstützung

Pflege zu Hause bedeutet oft mehr, als man allein schaffen kann.
Viele Familien wissen nicht, welche Hilfen und Zuschüsse sie eigentlich nutzen könnten – und lassen dadurch wichtige Leistungen ungenutzt. Das DZP zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie sie unkompliziert beantragen können.

Verhinderungspflege & Entlastungsleistungen

Jede pflegende Angehörige braucht auch einmal Pause – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung. Dafür gibt es die Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € pro Jahr (ggf. aufstockbar) übernimmt die Pflegekasse, wenn eine Ersatzpflegeperson einspringt.

Zusätzlich stehen monatlich 125 € Entlastungsbetrag zur Verfügung – für Haushaltshilfe, Betreuung oder kleine Alltagshilfen.

Wir unterstützen Sie dabei:

  • richtige Anträge stellen,
  • Nachweise vorbereiten,
  • passende Anbieter finden.

So gewinnen Sie Entlastung – ohne Angst vor Abzügen beim Pflegegeld.

Pflegehilfsmittel & Sanitätshaus-Vermittlung

Viele Hilfsmittel können die Pflege erheblich erleichtern: Pflegebetten, Rollatoren, Duschstühle, Inkontinenzmaterial. Vieles davon zahlt die Pflegekasse oder kann über die Pflegehilfsmittelpauschale (40 € pro Monat) abgerechnet werden.

Über unser Partnernetzwerk von Apotheken und Sanitätshäusern können Sie unkompliziert Pflegeboxen und weitere Produkte beziehen – ohne Aufwand, direkt nach Hause geliefert.

Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht um Rezepte, Bestellungen oder Abrechnungen kümmern – alles läuft automatisch.

Wohnumfeldverbesserung & Zuschüsse

Oft sind es kleine Veränderungen, die den Alltag sicherer machen: Haltegriffe im Bad, ein Treppenlift, eine barrierefreie Dusche. Diese Anpassungen können mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme gefördert werden (§ 40 SGB XI).

Wir zeigen Ihnen, welche Umbauten förderfähig sind und begleiten Sie beim Antrag. So wird Ihr Zuhause zu einem Ort, an dem Pflege langfristig möglich bleibt – sicher und würdevoll.

Pflegekurse & Angehörigenschulungen

Pflegende Angehörige sind keine Profis – und müssen es auch nicht sein. Doch oft hilft schon eine kleine Schulung, um Rückenschmerzen zu vermeiden, den Alltag zu entlasten oder den Umgang mit Demenz besser zu verstehen.

Wir vermitteln passende Pflegekurse, online oder vor Ort:

  • rückenschonendes Arbeiten,
  • Stressbewältigung und Resilienz,
  • Umgang mit typischen Pflegesituationen.

So gewinnen Sie Sicherheit – und fühlen sich im Pflegealltag nicht mehr allein gelassen.

Ihr Nutzen im Überblick

Mehr Leistungen ausschöpfen

Keine Ansprüche verschenken.

Spürbare Entlastung

Durch Ersatzpflege, Haushaltshilfen und Pausen.

Mehr Sicherheit

Mit Hilfsmitteln und angepasstem Wohnumfeld.

Wissen & Kompetenz

Durch Pflegekurse und Schulungen.

Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, welche Hilfen für Ihre Familie sinnvoll sind.

Über uns & Kontakt

Pflege braucht Vertrauen – und jemanden, der den Weg kennt.

Das DZP – Deutsches Zentrum für Pflege ist aus der Praxis entstanden. Unsere Pflegefachkräfte, Sachverständigen und Berater wissen, wie belastend der Pflegealltag sein kann – und wie schwer es ist, sich gleichzeitig in Anträgen, Gutachten und Fristen zurechtzufinden.

Wir verbinden fachliche Kompetenz mit echter Alltagserfahrung. Ob beim Antrag, beim Gutachtertermin, bei der verpflichtenden Beratung nach § 37 Abs. 3 oder bei einem gerichtlichen Pflegegutachten: Sie haben bei uns feste Ansprechpartner, die Sie Schritt für Schritt begleiten.

Was uns ausmacht

  • Praxisnähe: Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Hürden aus eigener Erfahrung.
  • Sicherheit: Sie können sich darauf verlassen, dass alles korrekt, fristgerecht und vollständig läuft.
  • Entlastung: Sie gewinnen Zeit, Ruhe und Klarheit – und können sich auf Ihre Familie konzentrieren.

Nehmen Sie Kontakt auf

DZP – Deutsches Zentrum für Pflege GmbH
Telefon: 0203 93051-207
E-Mail: info@dzp-pflege.de

FAQ

Wer muss die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI machen?

Wie läuft eine Pflegeberatung nach § 37.3 ab?

Was ist ein Pflegegutachten?

Wer erstellt das Pflegegutachten beim DZP?

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Grad der Behinderung (GdB)?

Unterstützt das DZP auch beim Antrag auf GdB?

Was passiert, wenn der MD (Medizinische Dienst) zur Begutachtung kommt?

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – per Formular, E-Mail oder Telefon.

DZP – Deutsches Zentrum für Pflege

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Tel.: 0203 93051-207